1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) gelten für alle Verträge über die Anmietung von Konferenz-, Seminar- und Veranstaltungsräumen von Zentic zur Durchführung von Veranstaltungen wie Konferenzen, Seminaren, Meetings, Schulungen sowie alle damit in Zusammenhang stehenden weiteren Leistungen und Lieferungen von Zentic.

2. Vertragsabschluss und -partner

Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Bestätigung von Zentic zustande. Dies kann auch elektronisch erfolgen. Der Kunde ist an seine Anfrage bis zur Annahme oder Ablehnung durch Zentic gebunden. Sind der Kunde und der Veranstalter nicht identisch, haften beide als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.

3. Leistungen, Preise, Zahlung

Die von Zentic zugesagten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit diesen AGBs. Alle Preise verstehen sich in Euro und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Bei Änderungen der gesetzlichen Mehrwertsteuer oder bei einer Vertragsänderung können die Preise angepasst werden. Rechnungen von Zentic ohne Fälligkeitsdatum sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.

4. Stornierung durch den Kunden

Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Die Stornierungsgebühren richten sich nach dem Zeitpunkt der Stornierung im Verhältnis zum Veranstaltungstermin und den voraussichtlich ersparten Aufwendungen von Zentic. Für eine Stornierung des bereits gebuchten Raums fallen folgende Stornokosten an:
  • bis 3 Wochen vor dem vereinbarten Veranstaltungsdatum fallen keine Stornogebühren an;
  • bis 1 Woche vor Mietbeginn 25% des Buchungsbetrages;
  • bis 24 Stunden vor Mietbeginn 50% des Buchungsbetrages;
  • danach wird der komplette Buchungsbetrag fällig, da eine so kurzfristige Wiedervermietung nicht möglich ist.

5. Rücktrittsrecht von Zentic

Zentic kann aus sachlich gerechtfertigten Gründen vom Vertrag zurücktreten, insbesondere wenn höhere Gewalt oder andere von Zentic nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen gebucht werden; Zentic begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von Zentic in der Öffentlichkeit gefährden kann.

6. Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit

Der Kunde ist verpflichtet, Zentic umgehend über Änderungen der Teilnehmerzahl oder der Veranstaltungszeiten zu informieren. Zentic behält sich das Recht vor, die vereinbarten Preise anzupassen und die bestätigten Räume zu ändern, es sei denn, dies ist für den Kunden unzumutbar.

7. Mitbringen von Speisen und Getränken

Das Mitbringen von Speisen und Getränken durch den Kunden bedarf einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung mit Zentic. In diesen Fällen kann eine Servicegebühr oder Korkgeld berechnet werden.

8. Technische Einrichtungen und Anschlüsse

Soweit Zentic für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt Zentic im Namen, auf Vollmacht und Rechnung des Kunden. Der Einsatz eigener elektrischer Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes von Zentic bedarf der schriftlichen Zustimmung. Durch die Nutzung entstehende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen von Zentic gehen zu Lasten des Kunden.

9. Haftung des Kunden für Schäden

Der Kunde haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer oder Besucher, Mitarbeiter, andere Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.

10. Haftung von Zentic

Zentic haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Kundenansprüche auf Schadenersatz sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Zentic. Für eingebrachte Sachen haftet Zentic nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung ist ausgeschlossen, wenn der Raum oder die Flächen, auf denen sich die Gegenstände befinden, nicht verschlossen sind.

11. Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von Zentic. Es gilt deutsches Recht.